Abwasserleitungen müssen dicht sein, damit kein Abwasser austritt, die Umwelt nicht belastet wird un kein Fremdwasser in den Kanal eintritt. Undichtigkeiten können z. B. durch Risse, undichte Muffen oder defekte Rückstauklappen entstehen. Für die Dichtheit des Hausanschlusses tragen Grundstückseigentümer die Verantwortung.
Grundstückseigentümer werden von den Gemeinden verpflichtet, bis zum 31.12.2015 eine Kanal-Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen (sog. "Dichtheitsprüfung 2015"). Je nach Satzung der Gemeinde muss die Dichtheitsprüfung die Abwasserleitungen bis zum Revisionsschacht, zur Grundstücksgrenze oder bis zum Hauptkanal umfassen. Die Gemeinden können auch weitere Vorgaben machen (z.B. Pflicht zur Druckprüfung, zugelassene Firmen, Zertifikate, Gültigkeit...). Rechtsgrundlagen dafür sind DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610, das Landeswassergesetz sowie kommunale Abwassersatzungen. Frist für die Kanal-Dichtigkeitsprüfung ist in der Regel der 31.12.2015, wobei die Gemeinde für Wasserschutzzonen kürzere Fristen festsetzen muss.
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